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Statistiken; Führung durch die Gemeinde

Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben kommunale Statistiken führen.

Beschreibung

Die Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse Statistiken durchführen, wenn Einzelangaben oder Ergebnisse vom Bayerischen Landesamt für Statistik oder von anderen öffentlichen Stellen weder zur Verfügung gestellt noch anderweitig ermittelt werden können und eigene Statistikstellen eingerichtet werden.

Statistiken zur Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben (eigener Wirkungskreis) sind in der Regel durch Satzungen anzuordnen. Statistiken für die Wahrnehmung von übertragenen Aufgaben (übertragener Wirkungskreis) bedürfen grundsätzlich einer Anordnung durch Gesetz oder staatliche Rechtsverordnung.

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 13.02.2024

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Frau Neugebauer 08434 9407-33 
Herr Czerny 08434 9407-28 
Herr Meyr 08434 9407-12 
Herr Schiller 08434 9407-11 
Herr Chlapek 08434 9407-14 
Herr Daferner 08434 9407-15 
Frau Mittenberger 08434 9407-17 
Frau Mayinger 08434 9407-16 
Frau Rehm 08434 9407-20 
Frau Birgmeier 08434 9407-21 
Frau Peschke 08434 9407-23 


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